Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Circle Jam Festival in Klagenfurt | Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Circle Jam Festival in Klagenfurt | Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Technic-Consult Event-Ausstattungs- und Plangungs GmbH, Mantschehofgasse 32, 9020 Klagenfurt (im folgenden Text = der Veranstalter)

Diese AGB gelten für alle Besucher vom Circle Jam Festival und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher vor allem während ihres Aufenthalts. Diese Veranstaltung unterliegt darüber hinaus den gesetzlichen Bestimmungen des Veranstaltungsgesetzes des Landes Kärnten.

Neben den AGB’s gilt auch die Hausordnung.

1.       Allgemein

Mit dem Kauf des Tickets willigt der Kunde der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf dem Ticket genannten Veranstalters und der Veranstaltungsstätte ein.

2.       Ticketverkauf

Der Ticketverkauf erfolgt über Ticketpay. Für diese gelten die AGB der Ticketpay Europe GmbH.

2.1. Verbot vom Weiterverkauf von Tickets

Der gewerbliche Weiterverkauf, sowie der private Weiterverkauf zu überhöhten Preisen der Tickets ist ausdrücklich untersagt.

Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Veranstalter berechtigt die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d.h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises. Das Ticket verliert sofort seine Gültigkeit.

Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor.

 

2.2. Gewinnspieltickets

Gewinnspieltickets dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Diese Tickets werden gekennzeichnet und können weder rückerstattet noch weiterverkauft werden.

 

SONDERREGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-PANDEMIE

Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller “grüner Pass” o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

 

Festgehalten wird, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

3.       Rücktrittsrechte

 3.1. Rücktrittsrecht des Kunden

Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß §18 Abs 1 Z10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.

Besetzungs- und Programmänderungen sind dem Veranstalter stets vorbehalten und berechtigen zu keiner Refundierung.

 

3.2. Regelung bei Absage/ Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt

„Höhere Gewalt“ ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Diese umfasst, jedoch nicht ausschließlich: behördlichen und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, öffentliche Katastrophen, Epedemien, Pandemien, oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebestimmungen. Über Absagen, Verschiebungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Webseite der Veranstaltung und/oder des Ticketingunternehmens) informieren.

Im Falle einer Absage oder Verschiebeung erfolgt die Rückerstattung binnen 4 Wochen nach der Bekanntgabe. Bei der Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechende Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurde. Die Höhe der Gebühren kann dabei variieren, beträgt aber üblicherweise rund 10%. Wobei das genaue Prozedere der Rückerstattung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website der Veranstaltung und/oder des Ticketingunternehmens bekannt gegeben wird.

Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung.

 

4.       Haftung

Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.

 

5.       Verhalten bei der Veranstaltung

 

5.1. Zutritt zur Veranstaltung, Aufenthalt

Der Eintritt zu der Veranstaltung ist nur gegen Vorweis eines gültigen Lichtbildausweises und Tickets gestattet. Unter 16 Jahren wird der Zutritt nur mit Begleitperson gewährt.

Kinder unter 12 Jahren erhalten kostenlosen Eintritt zu unserer Veranstaltung. Bitte beachten Sie, dass Kinder in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen sein müssen. Der Nachweis des Alters kann erforderlich sein. Die kostenlose Teilnahme für Kinder unter 12 Jahren ist nicht übertragbar und kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Kinder im Alter von 12 bis 16 Jahren erhalten Eintritt zum halben Preis, in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen. Der Nachweis des Alters ist beim Einlass erforderlich. Die ermäßigte Teilnahme ist nicht übertragbar und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Die vergünstigten Tickets können im Ticketshop als eigenständige Eintrittskarte erworben werden.

Bei Eintritt ist den Anforderungen des Sicherheitspersonal Folge zu leisten. Alle abgesperrten Bereiche dürfen nur von befugten Personen betreten werden.

Nach passieren der Zutrittssperre sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.

Beim Betreten des Festival- und Campinggeländes unterliegen alle Besucher einer obligatorischen Durchsuchung. Diese Sicherheitsmaßnahme hat das Ziel, verbotene Gegenstände zu identifizieren und stellt sicher, dass das Festivalumfeld für alle sicher bleibt. Die Festivalbesucher erklären sich durch das Betreten des Geländes ausdrücklich mit dieser Durchsuchung einverstanden.

Mobile Tickets und print@home-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und verändert und nicht weitergesendet werden. Beim Zutritt zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, d.h. jenes print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets werden durch den Zutritt des ersten Ticketinhabers automatisch entwertet.

Das Einbringen sowie die Verteilung von Werbematerial, Drucksorten, Waren und jeglicher Art (auch politisch motiviert) ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.

5.2. Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen

Professionelle Fotografie, professionelle Film-, Video- und Audioaufnahmen für gewerbliche Zwecke dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters im Namen der Veranstaltung angefertigt werden. Im Falle eines Verstoßes ist der Veranstalter und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung kostenpflichtig zu verwahren.

Alle Arten von Filmen und Archivmaterial, auf denen Teile der Veranstaltung aufgezeichnet sind, kann vom Veranstalter  gesammelt und archiviert werden. Stimmt der Eigentümer einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zu, werden diese an den Eigentümer zurückgegeben.

Der Veranstalter verweigert den Betroffenen im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen den Zutritt zur Konzertveranstaltung, oder schließen sie von der Veranstaltung aus. Aus Sicherheitsgründen dürfen Blitzlicht jeglicher Art während der Veranstaltung nur verwendet werden, wenn sie keine Gefahr für Besucher oder Teilnehmer darstellen.

Besucher von der Veranstaltung des Veranstalters stimmen ausdrücklich und unwiderruflich der Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu, wenn im Zusammenhang mit der Veranstaltung Aufnahmen gemacht werden. Diese Einwilligung wird unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, durch aktuelle oder zukünftige technische Verfahren, sowie zu kommerziellen Zwecken erteilt, sofern die persönlichen Interessen der Veranstaltungsbesucher nicht unangemessen verletzt werden.

5.3. Jugendschutzregelung

Der Jugendschutz ist in Österreich Ländersache, daher gelten unterschiedliche Regelungen. Es liegt in der Verantwortung der Veranstaltungsbesucher, sich über die Regelungen der Jugendschutzgesetze in Kenntnis zu setzen. Das Kärntner Jugendschutzgesetz legt fest, wie lange Jugendliche am Abend ohne erwachsene Begleitperson in Lokalen, auf Straßen und Plätzen unterwegs sein dürfen:

·         bis zum 14. Geburtstag: bis 23:00

·         zwischen 14 und 16 Jahren: bis 01:00

·         ab 16 Jahren: keine Beschränkungen

5.4. Anweisungen

Bei Gefahr werden die Besucher umgehend aufgefordert, das Gelände zu verlassen. Entsprechenden Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Auch allen sonstigen (Sicherheits-)Anweisungen des autorisierten Personals ist unverzüglich und fehlerfrei Folge zu leisten, andernfalls erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

5.5. Sicherheit

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer bedroht, geschädigt, behindert oder gestört wird. Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder sowie Anweisungen von Kontrollstellen oder amtlichen Überwachungsstellen sind zu beachten. Ebenfalls untersagt: das Stören von Veranstaltungen, das Verwenden oder Verbreiten politischer Propaganda und Aktionen, rassendiskriminierende oder verfassungswidrige Parolen/Symbole; das Werfen von Gegenständen aller Art oder das Verschütten von Flüssigkeiten aller Art; das Anzünden von Feuern, das Zünden oder Abschießen von Feuerwerkskörpern, Leuchtraketen, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen oder andere Pyrotechnik, Markierung, Bemalung oder Beklebung von baulichen Anlagen, Einrichtungen oder Wegen oder das Einbringen anderer Dinge in die Anlage; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.

Wer Einrichtungen beschädigt oder zerstört, haftet für die Schäden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern, deren gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen solidarisch. Alle Verkehrswege und Ausfahrten müssen frei bleiben. Möbel, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihrem Standort entfernt oder auf Verkehrswegen oder Stehplätzen platziert werden. Nicht allgemein genutzte Gebäude und Anlagen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kameraplattformen, Bäume, Masten aller Art und Dächer, dürfen nicht bestiegen oder überstiegen werden. Fluchttreppenhäuser sollten nur benutzt werden, wenn eine Evakuierung erforderlich ist.

Bei Besuch der Veranstaltung kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Insbesondere für Kinder und gehörempfindliche Personen wird daher angeraten, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

5.6. Platzverweis

Besuchern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder aus sonstigen Gründen nicht zurechnungsfähig sind, wird der Zutritt zum Festivalgelände verwehrt oder sie können des Platzes verwiesen werden. Ferner können vorsätzliches Nichtbeachten von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Störung des Hausfriedens, der öffentlichen Sittlichkeit und Verstöße gegen einschlägige Jugendschutzvorschriften zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

5.7. Mitnahme von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ohne ausdrückliche persönliche Gründe oder allgemeine Genehmigung des Veranstalters ist strengstens untersagt.

5.8. Verbotene Gegenstände

Allen Veranstaltungsbesuchern ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

·         Waffen jeder Art;

·         Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;

·         Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;

·         Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;

·         sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten, große Fahnen (ab A3)

·         Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, Selfiesticks

·         pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, etc.;

·         Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten)

·         professionelle Bild- und Tonaufnahmegeräte (mit abnehmbarem Objektiv)

·         mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);

·         Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten

6.      Schlussbestimmung

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendungen des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormenm des IPRG un der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht (Rom 1.-Verordnung) ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB umwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird davon die Wirksamkeit sämtlicher sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der schriftlichen Zustellung widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das Bezirksgericht Klagenfurt, Erfüllungs- Verhandlungssprache ist Deutsch.

 

Technic-Consult Event-Ausstattungs- und Planungs GmbH, Mantschehofgasse 32, A-9020 Klagenfurt am Wörthersee

Lager: Rain 15, A9130 Poggersdorf

UID: ATU51138004/ FB:FN205991D

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